Kindes- und Erwachsenenschutz
Auf dem Gebiet des Kindes- und Erwachsenenschutzes erbringen die SDRL folgende Leistungen:
- Freiwillige Beratung im Kindes- und Erwachsenenschutz
 - Erarbeiten von einvernehmlichen Unterhaltsvereinbarungen (auf Anfrage von unverheirateten Paaren)
 - In Zusammenarbeit und im Auftrag der kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) übernehmen wir folgende Aufgaben:
 - Abklärungen von Gefährdungsmeldungen zu minderjährigen und erwachsenen Personen
 - Führen von Beistandschaften für Kinder und Erwachsene
 - Beraten und begleiten von privaten Mandatspersonen (Primas)
 
Für die SDRL ist die kantonale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Mittelland Nord zuständig.
Die Pflegekinderaufsicht für unsere Gemeinden wird seit 01.01.2024 vom Regionalen Sozialdienst Wohlen wahrgenommen.